Vor einiger Zeit hielt der Rechtsanwalt Felix Mehler von der Kanzlei Cohen & Grigsby, Bonita Springs vor der »German American Business Chamber« einen interessanten Vortrag über die Unterschiede in den Rechtssystemen der Vereinigten Staaten und Deutschlands. Felix Mehler hat sowohl in Deutschland wie auch den USA die volle Ausbildung zum Anwalt abgeschlossen. Eine seiner zentralen Thesen: Amerikaner gehen mit einer ganz anderen Einstellung an den Abschluss eines Vertrages als wir Kontinentaleuropäer. Konkret: Man schliesst hierzulande zwar einen Vertrag ab, es ist aber durchaus vorstellbar, diesen später ohne viel Federlesens auch wieder zu brechen.
So gilt es in der amerikanischen Rechtsprechung und –auffassung als absolut akzeptabel, einen Vertrag zu brechen, solange man dem Vertragspartner einen allfälligen Schaden ersetzt. Das kontinentaleuropäische Recht hingegen geht davon aus, dass jeder Vertragspartner seiner Verpflichtung nachkommt und diese auch eingeklagt werden kann: Wenn ich etwas verkaufe, dann muss ich es auch liefern – und umgekehrt muss der Käufer auch bezahlen.
Vor diesem Hintergrund gehen amerikanische Vertragspartner natürlich mit einer ganz anderen Einstellung an den Abschluss eines »contracts«. Ändern sich die Umstände, wird man viel eher seine vertragliche Verpflichtung ignorieren als dies ein Kontinentaleuropäer je tun würden (wo die Geschäfte ja oft noch per Handschlag besiegelt werden). Bricht ein Amerikaner einen Vertrag, so weiss er ohnehin, dass sein Vertragspartner vor zwei großen Hürden steht: Zum einen muss er den Schaden und dessen Höhe beweisen. Zum anderen muss er in einem oftmals teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren seine Forderung einklagen. Sofern es nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kommt noch ein drittes Problem hinzu: Selbst wenn der geschädigte Vertragspartner vor Gericht gewinnt, muss ihm der Verlierer oft nicht die Anwaltskosten ersetzen. Somit ist es manchmal aus rein wirtschaftlichen Überlegungen sinnvoller, auf Schadenersatz zu verzichten und zähneknirschend den Vertragsbruch zu akzeptieren.
Der Umgang mit dem Thema »Vertragstreue« lässt tief blicken: Hier werden klare Unterschiede in der Mentalität von Amerikanern, Europäern und vor allem Asiaten deutlich. Sind asiatische Gesellschaften eher gruppenorientiert, zeigen sich Amerikaner ganz klar auf sich selbst bezogen, das heisst individualistisch und eigeninteressiert. Wir Mitteleuropäer liegen meiner Einschätzung nach in unserem Verhalten und Verständnis der Gesellschaft irgendwo in der Mitte.
Der »Egoismus« der Amerikaner hat natürlich historische Wurzeln: Die Freiheit des Einzelnen ist ein zentrales Element ihrer Kolonialgeschichte. Die ersten europäischen Auswanderer strebten im 16. und 17. Jahrhundert in Nordamerika nach (Religions-) Freiheit und Reichtum und hatten Europa in der Hoffnung verlassen, in Amerika ein neues, besseres Leben führen zu können. Aufgrund der Nichtexistenz von staatlichen Institutionen oder gesicherten Rahmenbedingungen waren die Siedler und Pioniere gezwungen, sich im alltäglichen Leben auf sich selbst, ihre individuellen Fähigkeiten und ihre eigene moralische Verantwortung zu verlassen. Unter solchen Lebensumständen mussten zu treffende Entscheidungen vor allem zeitnah und pragmatisch sein. Der Nutzen stand im Vordergrund. Und war dieser Nutzen positiv, dann war die Entscheidung richtig – gegebenenfalls bis zu der Auffassung, dass der Zweck die Mittel heiligt.
Diese Geisteshaltung hat sich auch auf die Geschäftskultur übertragen. Charakteristisch für den US-amerikanischen Wirtschaftsstil ist zum einen die dominante Rolle und Selbstverantwortung des Individuums und zum anderen – zumindest in der Theorie – die minimale Einflussnahme des Staates auf die Wirtschaft, die allein durch den Markt selbst reguliert werden soll. Die Aufgabe des Staates ist primär, den Rahmen für freien Wettbewerb zu stellen und zu erhalten.
In einer individualistisch ausgeprägten Gesellschaft steht der Einzelne im Vordergrund: Es ist wichtig »seinen Weg zu gehen«, »gegen den Strom zu schwimmen«. Nicht umsonst proklamierte der Amerikaner Frank Sinatra »I did it my way!«. Die Chinesen kontern mit dem Sprichwort »Der Nagel, der herausragt, wird in das Brett gehämmert« – denn in dieser kollektivistisch ausgeprägten Gesellschaft steht die Gruppe als Gesamtheit im Vordergrund und ist wichtiger als die Selbstverwirklichung der einzelnen Gruppenmitglieder. Ein konkretes Beispiel für diesen fundamentalen Gegensatz ist das Versagen von gewissen Bonusprogrammen in asiatischen Ländern. Amerikanische Unternehmen fanden schnell heraus, dass sich dort die Produktivität von Gruppen verringerte, wenn man ein individuell ausgerichtetes Bonusprogramm einsetzte. Die Mitarbeiter orientierten sich an dem schwächsten Glied ihrer Gruppe und versuchten, dieses nicht zu übertreffen. Erst als man das Bonusprogramm so umstellte, dass es die gesamte Gruppe belohnte, wurde die Produktivität gesteigert. In individualistisch geprägten Gesellschaften funktionierte diese Art von Bonusprogrammen allerdings nicht, dort senkten Gruppenprogramme die Produktivität.
Im amerikanischen Denken ist die Auffassung verwurzelt, dass individuelles Denken und persönlicher Instinkt jedem gruppenorientierten Entscheidungsprozess überlegen ist. Mehr noch: Die freie Entfaltung des Einzelnen wird durch die Unterordnung seiner Interessen innerhalb einer Gruppe eher behindert. Amerikaner stellen ihre persönlichen Ziele in der Regel vor alles andere. Dies beinhaltet die Interessen der Firma, der Freunde, der Familie und eventuell sogar des Ehepartners. Als Folge dieses Denkmusters sind Amerikaner gegenüber ihrer Firma (wie auch die Firma gegenüber ihren Mitarbeitern) nur in jenem Grad gegenüber loyal, sofern dies ihren eigenen Interessen nützt. Man verhält sich auf beiden Seiten absolut pragmatisch: Die Loyalität hält nur bis zum Vorliegen eines besseren Angebotes. Gehandelt wird schnell, ohne grosse Vorwarnung. Amerikaner sind nicht bekannt dafür, sehr geduldig zu sein.
All das sollte man wissen, wenn man »im Land der unbegrenzten Möglichkeiten« Geschäfte betreiben will. Amerikaner können sich schnell für alles begeistern, was nach »Opportunity« aussieht. Darum bekommt man als Verhandlungspartner schon früh ungewohnt viel Aufmerksamkeit. Aber genauso schnell, wie man diese erlangt, verliert man sie auch wieder, wenn sich die Resultate nicht als so nützlich herausstellen wie erhofft.
Und das alte »Pacta sunt servanda«, mit dem uns die Römer das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht auf eine kurze Formel gebracht haben? Im deutschen Zivilrecht, auch das lerne ich von Rechtsanwalt Felix Mehler, besagt der Grundsatz, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig handelt. Und in Amerika? Im vergangenen Jahr las ich im Wall Street Journal einen interessanten Artikel über die Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Bank und dem Immobilienmilliardär Donald Trump. Bei dem Streit drehte es sich um den Trump International Hotel & Tower in Chicago – ein 415 Meter hoher Wolkenkratzer am Chicago River. Trump war damals offenbar mit der Rückzahlung eines millionenschweren Kredits in Verzug – und hatte kurzerhand die Deutsche Bank und andere Institute vor einem New Yorker Gericht auf eine Verlängerung der Kreditlaufzeit verklagt. Die Anwälte Trumps argumentierten, der plötzliche Einbruch der weltweiten Finanzmärkte sei ein so außergewöhnliches Ereignis höherer Gewalt, dass ihr Mandant einen Anspruch auf Anpassung des Kreditvertrages habe.
Verträge sind einzuhalten? Wohl eher: »Was schert mich mein Geschwätz von gestern?« Ganz nebenbei warf Trump seinen Kreditgebern damals vor, seine Rückzahlungsbemühungen unterwandert zu haben – und forderte deswegen drei Milliarden Dollar Schadensersatz. Welcome to America!