Das Prozedere zum Erwerb einer Immobilie in den USA, insbesondere einer Gewerbeimmobilie, unterscheidet sich grundsätzlich von dem in Deutschland. Das fängt schon bei der Sprache an: Auch wenn viele Begriffe in ihrer deutschen Übersetzung den bekannten deutschen Bezeichnungen ähneln oder identisch sind (z.B. Grundbuch), so weichen sie in der Praxis grundlegend voneinander ab.
Ein viel fundamentalerer Unterschied liegt aber in der Grundlage der verschiedenen Rechtssysteme in Deutschland (kodifiziertes Recht, also gesetzlich geregelte Sachverhalte) und in den USA (»common law«, auf britischem Einzelfallrecht beruhende Orientierung an Präzedenzfällen). Das wirkt sich im Immobilienrecht insbesondere bei Gewährleistungsansprüchen aus, die in Deutschland gesetzlich festgelegt sind, während man sie in Amerika vertraglich vorweg vereinbaren muss (anderenfalls kann man sie nur schwer geltend machen). Es gilt dort der Grundsatz »Caveat Emptor«, also »Käufer, sei wachsam«. Diese weitgehend vom Gesetzgeber auf die Vertragsparteien verschobenen Regelungen (mit allen Risiken) führen dazu, dass Verträge in den USA (Kauf-, Miet-, Kreditverträge) um ein Vielfaches umfangreicher und genauer sind als entsprechende Vereinbarungen in Deutschland. Insofern empfiehlt es sich, bei sämtlichen Aktivitäten einen kompetenten Makler und einen Fachanwalt einzuschalten.
Wenn diese grundsätzlichen Erwägungen beachtet werden, sollte man sich aber nicht abschrecken lassen. Denn schließlich belegen die Ergebnisse vieler ausländischer Kapitalanleger, dass sie beim Einhalten des Prozederes in Amerika ebenso erfolgreiche Immobiliengeschäfte machen können wie zu Hause.
Haben Sie mit Hilfe eines Maklers nun ein geeignetes Objekt gefunden, liegen zwischen dem Unterzeichnen der Absichtserklärung und der Besitzübernahme zehn Schritte, die ich im folgenden einmal näher erläutern will:
1. Nachdem die Absichtserklärung unterzeichnet worden ist, wird der Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer ausgehandelt. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Bedingungen des Käufers im Vertrag berücksichtigt werden. Außerdem sollten alle Standardbegriffe wie z.B. Gewährleistung und Zusicherung, Säumnisbestimmungen, Haftpflicht, Zwangsenteignung, Sorgfaltspflichtsprüfung im Vertrag aufgenommen sein. Im Hinblick auf Gewährleistungen und Zusicherungen ist erwähnenswert, dass sich die Zeitspanne der Gewährleistung nach der Eigentumsübertragung von früher zwei bis drei Jahren auf sechs Monate verkürzt hat. Daher liegt es in der Verantwortung des Käufer und seiner Vertreter, die Immobilie genau und sorgfältig zu prüfen. Des Weiteren sollten auch die bei der Eigentumsübertragung zu unterzeichnenden Unterlagen- wie Übertragungsdokumente (Kaufurkunde, Gewährleistung-/Genehmigungsdokumente, Abtretung/Übertragung von Miet- und anderen Verträgen) im Voraus ausgehandelt und als Anlagen dem Kaufvertrag beigefügt werden, bevor der Käufer diesen unterzeichnet.
2. Wenn der Vertrag unterzeichnet ist, ist der Käufer dafür verantwortlich, dass die zurück erstattbare Anzahlung innerhalb einer bestimmten Frist hinterlegt wird. Sollte die Anzahlung nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer seine Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt. Daher ist es wichtig, dass genug Zeit einplant wird, damit der Käufer die Gelder fristgerecht überweisen kann. Wenn die Gelder eingezahlt sind, muss ein W-9- Formular ausgestellt werden; die Anzahlung wird auf einem Treuhandkonto verwahrt.
3. Als nächstes sollte der Investor vertraglich mindestens vier bis acht Wochen Zeit für eine unabhängige Prüfung aller Aspekte der Immobilie haben. Zur eigenen Sicherheit wird davon abgeraten, bereits vorliegende Prüfungsberichte des Verkäufers zu übernehmen, sondern eigene Expertisen in Auftrag zu geben. Die Prüfung von Bauzustand der Immobilie und der Umweltauflagen setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Bei der Prüfung der Konstruktion werden die strukturellen Mängel oder Schäden des Gebäudes (z.B. das Dach, das Fundamant etc.) überprüft. Diese Prüfung ist aus zweierlei Gründen wichtig: Erstens ermöglicht sie dem Investor eine bessere finanzielle Planung zukünftig anstehender Kosten. Zweitens kann es zu einer Reduktion des Kaufpreises führen, sollte der Verkäufer diese Mängel in dem Originalvertrag nicht angegeben haben. Eine unabhängige Analyse des Grundstückes bestimmt, ob mit dieser Immobilie Umweltrisiken verbunden sind.
4. Eine weitere Prüfung ist die des Immobilienstatus im Hinblick auf die Unternehmensform und Rechtslage, damit zukünftige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Es empfiehlt sich, dass der Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Preisreduktion oder Sicherheitsleistung für alle gefundenen Mängel und Probleme einfordert, um auszuschließen, dass der Verkäufer sein gesamtes Vermögen auflöst und nicht mehr haftbar gemacht werden kann. Die Prüfung beinhaltet fünf Aspekte: 1.) Prüfung der Mieten, 2.) Gespräche mit den Mietern, 3.) Erklärung, mit der die ausfertigende Partei einen Sachverhalt bestätigt und sich zu dessen Beachtung verpflichtet (»estoppel certificates«), 4.) Überprüfung von Serviceverträgen, Gewährleistungen und Eigentumsrecht sowie 5.) die Vermessung der Grundstücks-und Gebäudegrenzen.
1.) Prüfung der Mieten: Diese sollte jegliche Diskrepanz zwischen den gegenwärtigen und zukünftigen Einnahmen, die mit dem Käufer vereinbart worden sind, und den gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungen aus den Mietverpflichtungen aufdecken.
2.) Interviews mit den Mietern: Diese können aufzeigen, ob Reparaturen, die der Verkäufer vernachlässigt hat, notwendig sind. Außerdem kann der Käufer einen Eindruck über die Beständigkeit der Mieten und über zukünftige Einnahmen erhalten.
3.) Tenant Estoppel Certificates: Es wird empfohlen, dass der Käufer von allen Mietern unterzeichnete »estoppel certificates« erhält. Dieser Prozess dauert oft zwei bis drei Wochen. In dem »estoppel certificate« legt der Mieter alle Sachverhalte der Miete dar und bestätigt diese Angaben durch seine Unterschrift.
4.) Serviceverträge und Gewährleistungen: Die Serviceverträge sind Vereinbarungen über Dienstleistungen wie z.B. Hausmeister, Gebäudeüberwachung, Pflege der Außen/Garten- Anlagen, Überwachung des Feueralarms und Müllabfuhr. Der Käufer muss sicherstellen, dass diese Verträge auf den neuen Besitzer übertragen werden können und die Anbieter guten Service zu Marktpreisen liefert. Außerdem muss gegeben sein, dass die Gewährleistungen und Garantien auf den neuen Besitzer übertragbar sind.
5.) Eigentumsrecht und Vermessung der Grundstücks- und Gebäudegrenzen: Hier ist es wichtig, das Folgende zu überprüfen:
• Aufzeichnungen aller Pfandrechte (»liens«), die auf der Immobilie eingetragen sind und durch den Verkäufer spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelöscht oder abgelöst werden müssen;
• Bestehende Nutzungsrechte oder Beeinträchtigungen;
• Verstoß gegen Zonenplanung oder Baugesetz in Hinblick auf Größe/Höhe, Gebrauch, Parkmöglichkeiten, etc.;
• Jegliche Verstöße gegen Zusicherungen, Auflagen und Einschränkungen;
• Übereinstimmung der Rechtsbeschreibung der Immobilie in Rechtsmängelversicherung und der Vermessungsurkunde.
5. Oftmals wird für den Kauf eine separate, juristische Einheit gegründet. Der Käufer muss sicherstellen, dass es der juristischen Einheit/der neuen Gesellschaft gesetzlich erlaubt ist, Geschäfte in dem Bundesstaat auszuführen, in dem die Immobilie gelegen ist. Der Käufer hat seine Identität und Handlungsbefugnis nachweisen, indem er für die Rechtsmängelversicherung die Gesellschaftsunterlagen vorlegt.
6. Die neue juristische Einheit muss Bankkonten eröffnen. Einige lokale Usancen verlangen die Eröffnung von verzinsbaren Konten für die Mieterkautionen, separate Konten für die Zahlungen der Mieter und ein Girokonto für die normalen Zahlungen.
7. Eine langwierige und arbeitsintensive Phase ist die Zusammenstellung der aller notwendigen Informationen, um die entsprechenden Anteile der Betriebs- und Unterhaltskosten der Immobilie zu berechnen und bestehende Liefervereinbarungen anzupassen (Gas-, Strom, Wasser-Rechnungen). Der Käufer sollte für den Monat, in dem der Vertragsabschluss stattfindet, die folgenden Informationen und Unterlagen verlangen: Kopien der aktuellen Mietabrechnungen, Liste der im Voraus bezahlten Mieten, die aktuellen Steuerbescheide für die Immobilie, Aufstellung des tatsächlich vereinnahmten Mieteinnahmen, Aufstellung nicht gezahlter Mieten und Zuschüsse zu Ausbauten, alte Forderungen, Aufstellung der Kautionen, Aufstellung nicht gezahlter Umlagen sowie Beiträge oder Gebühren von Eigentümergemeinschaften, Kopien der aktuellen Lieferantenrechnungen, Aufstellung fälliger Serviceausgaben mit Angabe, welche im Voraus zu bezahlen sind, welche bereits bezahlt sind und welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unbezahlt sind. Wenn die Versorgungsleistungen am Tag des Vertragsabschlusses übertragen werden, müssen die Kautionen bezahlt und die Messgeräte am Tag des Vertragsabschlusses abgelesen werden.
8. Als nächstes muss sichergestellt werden, dass die weiteren Zahlungen gemäss den Bestimmungen des Kaufvertrages pünktlich geleistet werden. Nachdem die Abrechnungen, Aufteilungen, »Pro Rata«-Berechnungen und Anpassungen bekannt sind, kann der genaue Kaufpreis, der bei der Eigentumsübertragung fällig ist, anhand der folgenden Formel ermittelt werden:
Kaufpreis gemäss Kaufvertrag = Erwerbskosten
+ Kosten des Vertragsabschlusses
+ Erwerbs- oder Kapitalreserven
+ Beratungsgebühren
+ Kosten der Eigentumsübertragung (Kapitalverkehrsteuer, Gebühren)
+/- Pro Rata Verteilung und Anpassungen
Ursprüngliche Anzahlung des Käufers
Diese Gelder müssen vor dem Tag des Eigentumsübertragung auf dem Treuhandkonto eingegangen sein. Der Käufer muss auch sicherstellen, dass ausreichende Geldmittel verfügbar sind, um die Immobilie nach der Eigentumsübertragung weiter betreiben zu können.
9. Es ist zwingend erforderlich, dass die Unterzeichnung aller Dokumente zeitgleich erfolgt. Dies ist ein Prozess aus sechs Schritten: die Dokumente müssen angefertigt, auf Ihre Korrektheit hin überprüft, mit allen relevanten Anlagen vervollständigt werden, von allen Parteien unterschrieben, notarisiert und am Tag der Eigentumsübertrag komplett sein. Man sollte zwei Wochen für die Koordinierung der Dokumente einplanen.
10. Zum Schluss wird die Kaufabrechnung durchgesehen und vom Käufer als auch Verkäufer unterzeichnet. Normalerweise wird diese von dem Anwalt/Treuhänder, der die Eigentumsübertragung vornimmt, erstellt. Dieser sorgt auch für die Bezahlung aller auf der Immobilie lastenden Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Freistellungserklärungen. Der Käufer sollte den Erhalt des Nettoerlöses auf seinem Bankkonto bestätigen.